»Sie sind verschwunden«, hatte der Maure irgendwann erklart.

»Es hie?, sie solle meine Mutter sein«, erinnerte sich Arnau. »Versuch es noch einmal.«

»Ich konnte sie nicht ausfindig machen«, erklarte Guillem nach einer Weile erneut.

»Aber …«

»Vergiss sie«, riet ihm sein Freund mit einer gewissen Strenge in der Stimme.

Pere de Planella las die Messe.

Arnau war nun dreiundsechzig Jahre alt. Er war erschopft und stutzte sich auf seinen Sohn.

Bernat druckte zartlich den Arm seines Vaters, der sich zu ihm hinabbeugte und ihm, wahrend er zum Hauptaltar deutete, ins Ohr flusterte: »Siehst du, wie sie lachelt, mein Sohn?«

Nachwort des Autors

Der vorliegende Roman folgt der Chronik Pedros III. naturlich mit den notwendigen Anderungen, nach denen ein fiktives Werk verlangt.

Der Ort Navarcles als Standort der Burg und der Landereien des gleichnamigen Adligen ist vollig fiktiv, anders hingegen die Baronien Granollers, Sant Vicenc dels Horts und Caldes de Montbui, die Arnau bei seiner Heirat mit Elionor, der Ziehtochter des Konigs (auch sie eine Schopfung des Autors), von Pedro III. als Schenkung erhalt. Die fraglichen Besitzungen wurden im Jahr 1380 von Infant Martin, einem Sohn Konig Pedros, an Guillem Ramon de Monteada aus dem sizilianischen Zweig der Monteadas fur seine Vermittlung bei der Eheschlie?ung Konigin Marias mit einem von Martins Sohnen verliehen, der spater unter dem Beinamen ›der Menschliche‹ regieren sollte. Guillem Ramon de Monteada allerdings behielt die Baronie nicht so lange wie der Protagonist des Romans. Kurz nach der Schenkung verkaufte er sie an den Grafen von Urgell, um mit dem Geld eine Flotte auszurusten und sich der Freibeuterei zu widmen.

Das Ius primae noctis, das Recht der ersten Nacht, war tatsachlich Bestandteil der Rechte, welche die Usatges, das katalanische Rechtsbuch, den Grundherrn uber ihre Leibeigenen zuerkannten. Diese Herrenrechte aus dem alten Katalonien fuhrten zu standigen Konflikten zwischen den Bauern und ihren Herren, bis sie schlie?lich 1486 im Urteil von Guadalupe endgultig abgeschafft wurden, wenngleich gegen eine bedeutende Entschadigungszahlung an die entmachteten Grundherren.

Das konigliche Urteil gegen Joans Mutter, bis zu ihrem Tod bei Wasser und Brot in einem verschlossenen Raum zu leben, sprach Konig Alfons III. tatsachlich im Jahr 1330 gegen eine Frau namens Eulalia aus, Ehefrau des Juan Dosca.

Die Ansichten, die im Verlauf des Romans uber die Frauen oder die unfreien Bauern geau?ert werden, geben nicht die Auffassung des Autors wieder, sondern sind gro?tenteils wortlich dem Buch des Monchs Francesc Eiximenis mit dem Titel Lo crestia entnommen, welches um 1381 entstand.

Anders als im ubrigen Spanien, das in der gotischen Rechtstradition des Fuero Juzgo stand, der ein solches Vorgehen untersagte, konnte im mittelalterlichen Katalonien ein Entfuhrer, der einem Madchen Gewalt antat, dieses unter Berufung auf das Gesetz Si quis virginem tatsachlich ehelichen, so wie es bei der Heirat von Mar mit Felip de Ponts beschrieben wird.

Der Entfuhrer war verpflichtet, die Frau mit einer Mitgift auszustatten, damit sie einen Ehemann finden konnte, oder er konnte sie selbst heiraten. Handelte es sich um eine bereits verheiratete Frau, so wurde der Fall als Ehebruch betrachtet und als solcher bestraft.

Ob Konig Jaime von Mallorca tatsachlich seinen Schwager Pedro III. zu entfuhren versuchte und nur deshalb scheiterte, weil ein Monch aus der Verwandtschaft Konig Pedros diesen warnte, nachdem er durch eine Beichte von dem Komplott erfahren hatte, ist nicht mit Gewissheit zu sagen. Womoglich handelt es sich auch um eine Erfindung Pedros III. um so den offenen Prozess gegen den Konig von Mallorca zu rechtfertigen, der mit der Beschlagnahmung von dessen Besitztumern endete. Gesichert scheint indes die Forderung Konig Jaimes, eine rundum geschlossene Brucke von seinen im Hafen von Barcelona ankernden Galeeren bis zum Kloster Framenors zu errichten, ein Umstand, der Konig Pedro in seiner Annahme bestarkt haben mochte, es handele sich um ein Komplott, wie es in seiner Chronik berichtet wird.

Der Angriff des kastilischen Konigs Pedro des Grausamen auf Barcelona wird in der Chronik Pedros III. minutios geschildert. Tatsachlich war der Hafen der graflichen Stadt den Naturgewalten und feindlichen Angriffen schutzlos ausgeliefert, nachdem die fruheren Hafen verlandet und somit unbrauchbar geworden waren. Erst 1340 wurde unter der Herrschaft Alfons' des Gro?mutigen mit dem Bau eines neuen Hafens begonnen, der den Bedurfnissen Barcelonas entsprach.

Jedenfalls fand die Schlacht so statt, wie es von Pedro III. geschildert wird: Die kastilische Armada konnte die Stadt nicht einnehmen, weil sich ein Schiff – Capmany zufolge ein Walfanger – auf die der Kuste vorgelagerten Sandbanke schob und dem Konig von Kastilien so den Zugang zum Strand versperrte. In dieser Schilderung lasst sich einer der fruhesten Hinweise auf den Einsatz von Artillerie – eine im Bug der koniglichen Galeere montierte Kanone – in einer Seeschlacht finden. Wenig spater verwandelten sich die Schiffe, die bislang lediglich ein Transportmittel fur die Truppen gewesen waren, in mit Kanonen bestuckte schwimmende Festungen, was die Auffassung von einer Seeschlacht vollstandig anderte. In seiner Chronik schildert Pedro III. eingehend, wie die Katalanen die Truppen Pedros des Grausamen vom Ufer und von Booten aus mit Hohn und Spott uberschutteten. Darin und in dem Einsatz der Kanone sieht er den Grund dafur, dass der kastilische Konig von seinem Angriff auf Barcelona ablie?.

Bei dem Aufstand auf der Plaza del Blat im sogenannten ersten Hungerjahr, bei dem die Barcelonesen nach Getreide verlangten, wurden die Anfuhrer tatsachlich nach einem Eilverfahren zum Tode verurteilt und gehenkt. Im Roman wurde die Hinrichtung aus dramaturgischen Grunden auf die Plaza del Blat verlegt. Fest steht, dass die stadtische Obrigkeit glaubte, durch reine Versprechungen den Hunger des Volkes besiegen zu konnen.

Eine historische Tatsache ist auch die Hinrichtung des Geldwechslers F. Castello, der im Jahr 1360, wie es das Gesetz vorsah, vor seinem Geschaft in der Nahe der heutigen Plaza Palacio enthauptet wurde, nachdem man ihn zuvor fur bankrott erklart hatte.

Ebenfalls belegt ist die Hinrichtung von drei Juden im Jahr 1367 auf Befehl des Infanten Don Juan, Stellvertreter Konig Pedros, nachdem man sie des Hostienfrevels beschuldigt und zuvor die judische Gemeinde ohne Wasser und ohne Nahrung in der Synagoge eingesperrt hatte.

Wahrend der Ostertage war es den Juden strengstens untersagt, ihre Hauser zu verlassen. Sie mussten die

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