Der Neid und sein edlerer Bruder. — Wo die Gleichheit wirklich durchgedrungen und dauernd begrundet ist, entsteht jener, im ganzen als unmoralisch geltende Hang, der im Naturzustande kaum begreiflich ware: der Neid. Der Neidische fuhlt jedes Hervorragen des anderen uber das gemeinsame Ma? und will ihn bis dahin herabdrucken — oder sich bis dorthin erheben: woraus sich zwei verschiedene Handlungsweisen ergeben, welche Hesiod als die bose und die gute Eris bezeichnet hat. Ebenso entsteht im Zustande der Gleichheit die Indignation daruber, da? es einem anderen unter seiner Wurde und Gleichheit schlecht ergeht, einem zweiten uber seiner Gleichheit gut: es sind dies Affekte edlerer Naturen. Sie vermissen in den Dingen, welche von der Willkur des Menschen unabhangig sind, Gerechtigkeit und Billigkeit, das hei?t: sie verlangen, da? jene Gleichheit, die der Mensch anerkennt, nun auch von der Natur und dem Zufall anerkannt werde; sie zurnen daruber, da? es den Gleichen nicht gleich ergeht.
30 Neid der Gotter. — Der» Neid der Gotter «entsteht, wenn der niedriger Geachtete sich irgend worin dem Hoheren gleichsetzt (wie Ajax) oder durch Gunst des Schicksals ihm gleichgesetzt wird (wie Niobe als uberreich gesegnete Mutter). Innerhalb der gesellschaftlichen Rangordnung stellt dieser Neid die Forderung auf, da? ein jeder kein Verdienst uber seinem Stande habe, auch da? sein Gluck diesem gema? sei und namentlich da? sein Selbstbewu?tsein jenen Schranken nicht entwachse. Oft erfahrt der siegreiche General den» Neid der Gotter«, ebenso der Schuler, der ein meisterliches Werk schuf.
31 Eitelkeit als Nachtrieb des ungesellschaftlichen Zustandes. — Da die Menschen ihrer Sicherheit wegen sich selber als gleich gesetzt haben, zur Grundung der Gemeinde, diese Auffassung, aber im Grunde wider die Natur des einzelnen geht und etwas Erzwungenes ist, so machen sich, je mehr die allgemeine Sicherheit gewahrleistet ist, neue Scho?linge des alten Triebes nach Ubergewicht geltend: in der Abgrenzung der Stande, in dem Anspruch auf Berufs-Wurden und — Vorrechte, uberhaupt in der Eitelkeit (Manieren, Tracht, Sprache usw.). Sobald einmal die Gefahr des Gemeinwesens wieder fuhlbar wird, drucken die Zahlreicheren, welche ihr Ubergewicht nicht im Zustande der allgemeinen Ruhe durchsetzen konnten, wieder den Zustand der Gleichheit hervor: die absurden Sonderrechte und Eitelkeiten verschwinden auf einige Zeit. Sturzt aber das Gemeinwesen ganz zusammen, gerat alles in Anarchie, so bricht sofort der Naturzustand, die unbekummerte, rucksichtslose Ungleichheit hervor, wie dies auf Korkyra geschah, nach dem Berichte des Thukydides. Es gibt weder ein Naturrecht, noch ein Naturunrecht.
32 Billigkeit. — Eine Fortbildung der Gerechtigkeit ist die Billigkeit, entstehend unter solchen, welche nicht gegen die Gemeinde-Gleichheit versto?en: es wird auf Falle, wo das Gesetz nichts vorschreibt, jene feinere Rucksicht des Gleichgewichts ubertragen, welche vor- und ruckwarts blickt und deren Maxime ist» wie du mir, so ich dir«. Aequum hei?t eben» es ist gema? unserer Gleichheit; diese mildert auch unsere kleinen Verschiedenheiten zu einem Anschein von Gleichheit herab und will, da? wir manches uns nachsehen, was wir nicht mu?ten«.
33 Elemente der Rache. — Das Wort» Rache «ist so schnell gesprochen: fast scheint es, als ob es gar nicht mehr enthalten konne, als eine Begriffs- und Empfindungs-Wurzel. Und so bemuht man sich immer noch dieselbe zu finden: wie unsere Nationalokonomen noch nicht mude geworden sind, im Worte» Wert «eine solche Einheit zu wittern und nach dem ursprunglichen Wurzelbegriff des Wertes zu suchen. Als ob nicht alle Worte Taschen waren, in welche bald dies, bald jenes, bald mehreres auf einmal gesteckt worden ist! So ist auch» Rache «bald dies, bald jenes, bald etwas mehr Zusammengesetztes. Man unterscheide einmal jenen abwehrenden Zuruckschlag, den man fast unwillkurlich auch gegen leblose Gegenstande, die uns beschadigt haben (wie gegen bewegte Maschinen), ausfuhrt: der Sinn unserer Gegenbewegung ist, dem Beschadigten Einhalt zu tun dadurch, da? wir die Maschine zum Stillstand bringen. Die Starke des Gegenschlags mu? mitunter, um dies zu erreichen, so stark sein, da? er die Maschine zertrummert; wenn dieselbe aber zu stark ist, um vom einzelnen sofort zerstort werden zu konnen, wird dieser doch immer noch den heftigsten Schlag ausfuhren, dessen er fahig ist, — gleichsam als einen letzten Versuch. So benimmt man sich auch gegen schadigende Personen bei der unmittelbaren Empfindung des Schadens selber; will man diesen Akt einen Rache-Akt nennen, so mag es sein; nur erwage man, da? hier allein die Selbst-Erhaltung ihr Vernunft-Raderwerk in Bewegung gesetzt hat, und da? man im Grunde nicht an den Schadiger, sondern nur an sich dabei denkt: wir handeln so, ohne wieder schaden zu wollen, sondern nur um noch mit Leib und Leben davonzukommen. — Man braucht Zeit, wenn man von sich mit seinen Gedanken zum Gegner ubergeht und sich fragt, auf welche Weise er am empfindlichsten zu treffen ist. Dies geschieht bei der zweiten Art von Rache: ein Nachdenken uber die Verwundbarkeit und Leidensfahigkeit des andern ist ihre Voraussetzung: man will wehetun. Dagegen sich selber gegen weiteren Schaden sichern, liegt hier so wenig im Gesichtskreis des Rache-Nehmenden, da? er fast regelma?ig den weiteren eigenen Schaden zuwege bringt und ihm sehr oft kaltblutig vorher entgegensieht. War es bei der ersten Art von Rache die Angst vor dem zweiten Schlage, welche den Gegenschlag so stark wie moglich machte: so ist hier fast vollige Gleichgultigkeit gegen das, was der Gegner tun wird; die Starke des Gegenschlags wird nur durch das, was er uns getan hat, bestimmt. Was hat er denn getan? Und was nutzt es uns, wenn er nun leidet, nachdem wir durch ihn gelitten haben? Es handelt sich um eine Wiederherstellung: wahrend der Rache-Akt erster Art nur der Selbst- Erhaltung dient. Vielleicht verloren wir durch den Gegner Besitz, Rang, Freunde, Kinder — diese Verluste werden durch die Rache nicht zuruckgekauft, die Wiederherstellung bezieht sich allein auf einen Nebenverlust bei allen den erwahnten Verlusten. Die Rache der Wiederherstellung bewahrt nicht vor weiterem Schaden, sie macht den erlittenen Schaden nicht wieder gut, — au?er in einem Falle. Wenn unsere Ehre durch den Gegner gelitten hat, so vermag die Rache sie wiederherzustellen. Sie hat aber in jedem Falle einen Schaden erlitten, wenn man uns absichtlich ein Leid zufugte: denn der Gegner bewies damit, da? er uns nicht furchtete. Durch die Rache beweisen wir, da? wir auch ihn nicht furchten: darin liegt die Ausgleichung, die Wiederherstellung. (Die Absicht, den volligen Mangel an Furcht zu zeigen, geht bei einigen Personen so weit, da? ihnen die Gefahrlichkeit der Rache fur sie selbst — Einbu?e der Gesundheit oder des Lebens oder sonstige Verluste — als eine unerla?liche Bedingung jeder Rache gilt. Deshalb gehen sie den Weg des Duells, obschon die Gerichte ihnen den Arm bieten, um auch so Genugtuung fur die Beleidigung zu erhalten: sie nehmen aber die gefahrlose Wiederherstellung ihrer Ehre nicht als genugend an, weil sie ihren Mangel an Furcht nicht beweisen kann.) — Bei der ersterwahnten Art der Rache ist es gerade die Furcht, die den Gegenschlag ausfuhrt: hier dagegen ist es die Abwesenheit der Furcht, welche, wie gesagt, durch den Gegenschlag sich beweisen will. — Nichts scheint also verschiedener als die innere Motivierung der beiden Handlungsweisen, die mit einem Wort» Rache «benannt werden: und trotzdem kommt es sehr haufig vor, da? der Rache-Ubende in Unklarheit ist, was ihn eigentlich zur Tat bestimmt hat; vielleicht, da? er aus Furcht und um sich zu erhalten den Gegenschlag fuhrte, hinterher aber, als er Zeit hatte, uber den Gesichtspunkt der verletzten Ehre nachzudenken, selber sich einredet, seiner Ehre halber sich geracht zu haben: — dieses Motiv ist ja jedenfalls vornehmer als das andere! Dabei ist noch wesentlich, ob er seine Ehre in den Augen der anderen (der Welt) beschadigt sieht oder nur in den Augen des Beleidigers: im letzteren Falle wird er die geheime Rache vorziehen, im ersteren aber die offentliche. Je nachdem er sich stark oder schwach in die Seele des Taters und der Zuschauer hineindenkt, wird seine Rache erbitterter oder zahmer sein; fehlt ihm diese Art Phantasie ganz, so wird er gar nicht an Rache denken, denn das Gefuhl der» Ehre «ist dann bei ihm nicht vorhanden, also auch nicht zu verletzen. Ebenso wird er nicht an Rache denken, wenn er den Tater und die Zuschauer der Tat verachtet: weil sie ihm keine Ehre geben konnen, als Verachtete, und demnach auch keine Ehre nehmen konnen. Endlich wird er auf Rache in dem nicht ungewohnlichen Falle verzichten, da? er den Tater liebt: freilich bu?t er so in dessen Augen an Ehre ein und wird vielleicht der Gegenliebe dadurch weniger wurdig. Aber auch auf alle Gegenliebe Verzicht leisten ist ein Opfer, welches die Liebe zu bringen bereit ist, wenn sie dem geliebten Wesen nur nicht wehetun mu?: dies hie?e sich selber mehr wehetun, als jenes Opfer wehetut. — Also: jedermann wird sich rachen, er sei denn ehrlos oder voll Verachtung oder voll Liebe gegen den Schadiger und Beleidiger. Auch wenn er sich an die Gerichte wendet, so will er die Rache als private Person: nebenbei aber noch, als weiterdenkender, vorsorglicher Mensch der