Gesellschaft, die Rache der Gesellschaft an einem, der sie nicht ehrt. So wird durch die gerichtliche Strafe sowohl die Privatehre als auch die Gesellschaftsehre wiederhergestellt: das hei?t — Strafe ist Rache. — Es gibt in ihr unzweifelhaft auch noch jenes andere zuerst beschriebene Element der Rache, insofern durch sie die Gesellschaft ihrer Selbst-Erhaltung dient und der Notwehr halber einen Gegenschlag fuhrt. Die Strafe will das weitere Schadigen verhuten, sie will abschrecken. Auf diese Weise sind wirklich in der Strafe beide so verschiedene Elemente der Rache verknupft, und dies mag vielleicht am meisten dahin wirken, jene erwahnte Begriffsverwirrung zu unterhalten, vermoge deren der einzelne, der sich racht, gewohnlich nicht wei?, was er eigentlich will.

34

Die Tugenden der Einbu?e. — Als Mitglieder von Gesellschaften glauben wir gewisse Tugenden nicht ausuben zu durfen, die uns als Privaten die gro?te Ehre und einiges Vergnugen machen, zum Beispiel Gnade und Nachsicht gegen Verfehlende aller Art — uberhaupt jede Handlungsweise, bei welcher der Vorteil der Gesellschaft durch unsere Tugend leiden wurde. Kein Richter-Kollegium darf sich vor seinem Gewissen erlauben, gnadig zu sein dem Konig als einem einzelnen hat man dies Vorrecht aufbehalten; man freut sich, wenn er Gebrauch davon macht, zum Beweise, da? man gern gnadig sein mochte, aber durchaus nicht als Gesellschaft. Diese erkennt somit nur die ihr vorteilhaften oder mindestens unschadlichen Tugenden an (die ohne Einbu?e oder gar mit Zinsen geubt werden, zum Beispiel Gerechtigkeit). Jene Tugenden der Einbu?e konnen demnach in der Gesellschaft nicht entstanden sein, da noch jetzt, innerhalb jeder kleinsten sich bildenden Gesellschaft der Widerspruch gegen sie sich erhebt. Es sind also Tugenden unter Nicht-Gleichgestellten, erfunden von dem Uberlegenen, einzelnen, es sind Herrscher-Tugenden, mit dem Hintergedanken:»ich bin machtig genug, um mir eine ersichtliche Einbu?e gefallen zu lassen, dies ist ein Beweis meiner Macht«— also mit Stolz verwandte Tugenden.

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Kasuistik des Vorteils. — Es gabe keine Kasuistik der Moral, wenn es keine Kasuistik des Vorteils gabe. Der freieste und feinste Verstand reicht oft nicht aus, zwischen zwei Dingen so zu wahlen, da? der gro?ere Vorteil notwendig bei seiner Wahl ist. In solchen Fallen wahlt man, weil man wahlen mu?, und hat hinterdrein eine Art Seekrankheit der Empfindung.

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Zum Heuchler werden. — Jeder Bettler wird zum Heuchler; wie jeder, der aus einem Mangel, aus einem Notstand (sei dies ein personlicher oder ein offentlicher) seinen Beruf macht. — Der Bettler empfindet den Mangel lange nicht so, als er ihn empfinden machen mu?, wenn er vom Betteln leben will.

37

Eine Art Kultus der Leidenschaften. — Ihr Dusterlinge und philosophischen Blindschleichen redet, um den Charakter des ganzen Weltwesens anzuklagen, von dem furchtbaren Charakter der menschlichen Leidenschaften. Als ob uberall, wo es Leidenschaft gegeben hat, es auch Furchtbarkeit gegeben hatte! Als ob es immerfort in der Welt diese Art von Furchtbarkeit geben mu?te! — Durch eine Vernachlassigung im kleinen, durch Mangel an Selbst-Beobachtung und Beobachtung derer, welche erzogen werden sollen, habt ihr selber erst die Leidenschaften zu solchen Untieren anwachsen lassen, da? euch jetzt schon beim Worte» Leidenschaft «Furcht befallt! Es stand bei euch und steht bei uns, den Leidenschaften ihren furchtbaren Charakter zu nehmen und derma?en vorzubeugen, da? sie nicht zu verheerenden Wildwassern werden. — Man soll seine Versehen nicht zu ewigen Fatalitaten aufblasen; vielmehr wollen wir redlich mit an der Aufgabe arbeiten, die Leidenschaften der Menschheit allesamt in Freudenschaften umzuwandeln.

38

Gewissensbi?. — Der Gewissensbi? ist, wie der Bi? des Hundes gegen einen Stein, eine Dummheit.

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Ursprung der Rechte. — Die Rechte gehen zunachst auf Herkommen zuruck, das Herkommen auf ein einmaliges Abkommen. Man war irgendwann einmal beiderseitig mit den Folgen des getroffenen Abkommens zufrieden und wiederum zu trage, um es formlich zu erneuern; so lebte man fort, wie wenn es immer erneuert worden ware, und allmahlich, als die Vergessenheit ihre Nebel uber den Ursprung breitete, glaubte man einen heiligen, unverruckbaren Zustand zu haben, auf dem jedes Geschlecht weiterbauen musse. Das Herkommen war jetzt Zwang, auch wenn es den Nutzen nicht mehr brachte, dessentwegen man ursprunglich das Abkommen gemacht hatte. — Die Schwachen haben hier ihre feste Burg zu allen Zeiten gefunden: sie neigen dahin, das einmalige Abkommen, die Gnadenerweisung zu verewigen.

40

Die Bedeutung des Vergessens in der moralischen Empfindung. — Dieselben Handlungen, welche innerhalb der ursprunglichen Gesellschaft zuerst die Absicht auf gemeinsamen Nutzen eingab, sind spater von anderen Generationen auf andere Motive hin getan worden: aus Furcht oder Ehrfurcht vor denen, die sie forderten und anempfahlen, oder aus Gewohnheit, weil man sie von Kindheit an um sich hatte tun sehen, oder aus Wohlwollen, weil ihre Ausubung uberall Freude und zustimmende Gesichter schuf, oder aus Eitelkeit, weil sie gelobt wurden. Solche Handlungen, an denen das Grundmotiv, das der Nutzlichkeit, vergessen worden ist, hei?en dann moralische: nicht etwa weil sie aus jenen anderen Motiven, sondern weil sie nicht aus bewu?ter Nutzlichkeit getan werden. — Woher dieser Ha? gegen den Nutzen, der hier sichtbar wird, wo sich alles lobenswerte Handeln gegen das Handeln um des Nutzens willen formlich abschlie?t? — Offenbar hat die Gesellschaft, der Herd aller Moral und aller Lobspruche des moralischen Handelns, allzu lange und allzu hart mit dem Eigen-Nutzen und Eigen-Sinne des einzelnen zu kampfen gehabt, um nicht zuletzt jedes andere Motiv sittlich hoher zu taxieren als den Nutzen. So entsteht der Anschein, als ob die Moral nicht aus dem Nutzen herausgewachsen sei; wahrend sie ursprunglich der Gesellschafts-Nutzen ist, der gro?e Muhe hatte, sich gegen alle die Privat-Nutzlichkeiten durchzusetzen und in hoheres Ansehen zu bringen.

41

Die Erbreichen der Moralitat. — Es gibt auch im Moralischen einen Erb-Reichtum: ihn besitzen die Sanften, Gutmutigen, Mitleidigen, Mildtatigen, welche alle die gute Handlungsweise, aber nicht die Vernunft (die Quelle derselben) von ihren Vorfahren her mitbekommen haben. Das Angenehme an diesem Reichtum ist, da? man von ihm fortwahrend darreichen und mitteilen mu?, wenn er uberhaupt empfunden werden soll, und da? er so unwillkurlich daran arbeitet, die Abstande zwischen moralisch-reich und — arm geringer zu machen: und zwar, was das merkwurdigste und beste ist, nicht zugunsten eines dereinstigen Mittelma?es zwischen arm und reich, sondern zugunsten eines allgemeinen Reich- und Uberreich-werdens. — So wie hier geschehen ist, la?t sich etwa die herrschende Ansicht uber den moralischen Erbreichtum zusammenfassen: aber es scheint mir, da? dieselbe mehr in majorem gloriam der Moralitat, als zu Ehren der Wahrheit aufrechterhalten wird. Die Erfahrung mindestens stellt einen Satz auf, welcher, wenn nicht als Widerlegung, jedenfalls als bedeutende Einschrankung jener Allgemeinheit zu gelten hat. Ohne den erlesensten Verstand, so sagt die Erfahrung, ohne die Fahigkeit der feinsten Wahl und einen starken Hang zum Ma?halten werden die Moralisch-Erbreichen zu Verschwendern der Moralitat: indem sie haltlos sich ihren mitleidigen, mildtatigen, versohnenden, beschwichtigenden Trieben uberlassen, machen sie alle Welt um sich nachlassiger, begehrlicher und sentimentaler. Die Kinder solcher hochst moralischen Verschwender sind daher leicht und, wie leider zu sagen ist, bestenfalls — angenehme schwachliche Taugenichtse.

42

Der Richter und die Milderungsgrunde. — »Man soll auch gegen den Teufel honett sein und seine Schulden bezahlen«, sagte ein alter Soldat, als man ihm die Geschichte Faustens etwas genauer erzahlt hatte,»Faust gehort in die Holle!«—»O ihr schrecklichen Manner!«rief seine Gattin aus,»wie ist das nur

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